Satzung 2018 (Lesefassung), mit allen Satzungsänderungen
§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen Kreisjugendring Saale-Orla e.V., abgekürzt KJR Saale-Orla e.V.
Er hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Pößneck und ist beim Amtsgericht Pößneck eingetragen. Sein Tätigkeitsbereich ist vorwiegend auf das Territorium des Saale-Orla Kreises begrenzt.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Gemeinnützigkeit
Der Kreisjugendring Saale-Orla e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos
tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder des Vereins haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Die Mitglieder haben das
Gebot der Sparsamkeit zu beachten. Der Vorstand kann durch Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Aufwandsentschädigungen festsetzen. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur
innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen in geeigneter Weise nachgewiesen werden.
§ 3 Ziele und Aufgaben
Die Ziele des Kreisjugendrings Saale-Orla e.V. sind:
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Kreisjugendrings Saale-Orla e.V. können juristische Personen werden, die auf dem Gebiet der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit tätig sind und die die freiheitlich-demokratische
Grundordnung, die Grundrechte und die allgemeinen Menschenrechte, sowie die Satzung, Geschäfts- und Wahlordnung des Kreisjugendringes anerkennen.
§ 5 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder können natürliche Personen sein, die sich im Bereich der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit einsetzen bzw. eingesetzt haben. Ehrenmitglieder werden auf Antrag eines Mitgliedes und
durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Kreisjungendrings Saale-Orla e.V. mit einer Frist von acht Wochen nach Antragstellung berufen. Sollte innerhalb der vorgegebenen Frist keine
Mitgliederversammlung stattfinden, entscheidet der Vorstand über eine vorläufige Ehrenmitgliedschaft. Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung des Kreisjugendring Saale-Orla e.V. eine
beratende Stimme. Sie sind nicht an die Pflichten der sonstigen Mitglieder gebunden. Der Antrag auf Ausschluss eines Ehrenmitgliedes kann von jedem Mitglied unter Darlegung der Gründe schriftlich
gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Frist von acht Wochen. Sollte innerhalb der vorgegebenen Frist keine Mitgliederversammlung stattfinden,
entscheidet der Vorstand über einen vorläufigen Ausschluss. Dieser bedarf der Bestätigung der nächsten Mitgliederversammlung.
§ 6 Aufnahme und Ausschluss
Die Aufnahme muss schriftlich und unter Beifügung der Satzung oder einer Selbstdarstellung, Ordnung oder Ähnlichem beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit
einer Frist von acht Wochen nach Antragstellung. Sollte innerhalb der vorgegebenen Frist keine Mitgliederversammlung stattfinden, entscheidet der Vorstand über eine vorläufige Mitgliedschaft.
Dies bedarf der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung.
Der Austritt kann zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen und muss schriftlich mit einer Frist von vier Wochen vor Jahresende erklärt werden. Die Mitgliedschaft erlischt bei juristischen
Personen durch deren Auflösung. Mitglieder können bei Nichteinhaltung dieser Satzung ausgeschlossen werden. Der Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes kann von jedem Mitglied unter Darlegung der
Gründe schriftlich gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Frist von acht Wochen. Sollte innerhalb der vorgegebenen Frist keine Mitgliederversammlung
stattfinden, entscheidet der Vorstand über einen vorläufigen Ausschluss. Dies bedarf der Bestätigung der nächsten Mitgliederversammlung.
Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 7 Beiträge:
Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Mitgliederbeitrages verpflichtet. Über die Höhe und den Zeitraum der Beitragszahlung entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 8 Organe
Die Organe des Kreisjugendrings Saale-Orla e.V. sind der Vorstand sowie die Mitgliederversammlung als höchstes Organ.
§ 9 Die Mitgliederversammlung
Nach Bedarf findet einmal jährlich eine Mitgliederversammlung statt, jedoch mindestens alle zwei Jahre. Die Einladung erfolgt in schriftlicher Form mit einer Frist von vier Wochen durch den
Vorstand.
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder gefasst. Abstimmungen über Satzungsänderungen, Beiträge und Ausschlüsse bedürfen einer Dreiviertelmehrheit. Enthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen gezählt. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich offen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitgliedes erfolgen Abstimmungen und Wahlen geheim.
§ 10 Der Vorstand
Der Vorstand wird gewählt für die Dauer von zwei Jahren. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens vier und höchstens neun
Personen. Der Vorstand besteht dabei mindestens aus:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende des Vereins und seine zwei Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter sind einzelvertretungsberechtigt.
Aufgaben des Vorstands:
Die Führung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand einen oder mehreren besonderen Vertretern nach § 30 BGB übertragen. Die besonderen Vertreter können auch hauptamtliche Mitarbeiter
sein.
Haftung des Vorstandes:
Die Haftung der Mitglieder des Vorstandes ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Verbindlichkeiten des Vereins ist beschränkt auf das Vereinsvermögen.
§ 11 Geschäftsordnung
Der Kreisjugendring Saale-Orla e.V. gibt sich im Rahmen der Satzung eine Geschäftsordnung.
Von jeder Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung wird ein Protokoll angefertigt. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
§ 12 Kassenprüfung
Der Kreisjugendring Saale-Orla e.V. wählt auf seiner Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer, die nicht Mitglied des Vorstandes sind.
§ 13 Satzungsänderungen
Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt und die
Möglichkeiten sowie die Orte für eine Einsichtnahme bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde.
Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen sind den
Vereinsmitgliedern alsbald in geeigneter Form mitzuteilen.
§ 14 Auflösung
Für den Beschluss, den Verein aufzulösen ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung
gefasst werden.
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins und die Verbindlichkeiten an den Landesjugendring Thüringen e.V., der es ausschließlich und
unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
§ 15 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 25.06.2018 in Kraft.
Kreisjugendring Saale-Orla e. V.
Steinweg 8, 07381 Pößneck